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   BGH, 27.05.1963 - NotZ 1/63   

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BGH, 27.05.1963 - NotZ 1/63 (https://dejure.org/1963,5306)
BGH, Entscheidung vom 27.05.1963 - NotZ 1/63 (https://dejure.org/1963,5306)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 1963 - NotZ 1/63 (https://dejure.org/1963,5306)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Besetzung von Anwaltsnotarsstellen - Punktesystem für die Bewertung von Bewerbern auf Anwaltsnotarsstellen - Befugnis zur Begrenzung der Anzahl der Anwaltsnotare

Papierfundstellen

  • DNotZ 1964, 56
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.05.1962 - NotZ 1/62

    Bestellung von Anwaltsnotaren

    Auszug aus BGH, 27.05.1963 - NotZ 1/63
    Diese Ermächtigung der Bundesnotarordnung, welche die Anzahl der einzurichtenden Notariate sowohl in den Gebieten des Nurnotariats wie in den Gebieten des Anwaltsnotariats im wesentlichen dem Ermessen der staatlichen Organisationsgewalt anheimstellt, ist vom beschließenden Senat bereits in BGHZ 37, 179, 183 [BGH 28.05.1962 - NotZ 1/62] auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin geprüft worden.

    Auch der Vorlagebeschluß des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 11. April 1962, auf den sich der Antragsteller für seine abweichende Anschauung beruft, enthält keine Gründe, welche eine Änderung des in BGHZ 37, 183 [BGH 28.05.1962 - NotZ 1/62] niedergelegten Rechtsstandpunktes erforderlich machten.

  • BVerwG, 27.09.1961 - I C 148.60

    Voraussetzungen einer Ernennung zum Notar - Ablehnung der Bestellung als

    Auszug aus BGH, 27.05.1963 - NotZ 1/63
    Der Senat hat in Übereinstimmung mit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. DNotZ 1962, 149) bejaht, daß die in § 4 BNotO vorgesehene Erschwerung des Zugangs zum Notariat durchaus mit dem Verfassungsgrundsatz der freien Berufswahl - Art. 12 GG - vereinbar ist.
  • BGH, 13.07.1992 - NotZ 16/91

    Berücksichtigung von Wartezeiten bei Neuregelung der Zulassungsvoraussetzungen

    Es geht nur darum, zu prüfen, ob die Verwaltungsvorschrift im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung nach § 4 Abs. 2 BNotO a.F. verbleibt und ob ihre Auslegung durch die Verwaltungsbehörde nach dem Wortlaut möglich und inhaltlich willkürfrei ist (vgl. BGH, Beschl. v. 27. Mai 1963, NotZ 1/63; Arndt, Bundesnotarordnung, 2. Aufl., § 4 Anm. 5.4).
  • BGH, 26.09.1983 - NotZ 6/83

    Landesjustizverwaltung - Ermessensfehler - Spätheimkehrer - Bevorzugung -

    Demgemäß sind in den genannten Landesteilen nur so viele Anwaltsnotare zu bestellen, wie es unter Berücksichtigung der Gruppen der Nurnotare und Bezirksnotare den Erfordernissen einer geordneten Rechtspflege entspricht (§ 4 Abs. 1 BNotO; vgl.Senatsbeschluß vom 27. Mai 1963 - NotZ 1/63 = DNotZ 1964, 56, 57 f.).

    Im Einklang damit hat der Antragsgegner früher "vorweg Vorzugsrechte berücksichtigt, die sich etwa aus den Wiedergutmachungsvorschriften, aus dem Heimkehrer- oder Vertriebenenrecht ergeben" (Senatsbeschlüssevom 27. Mai 1963 - NotZ 1/63 = DNotZ 1964, 56 undvom 13. Februar 1967 - NotZ 4/66, insoweit in BGHZ 47, 84 nicht abgedruckt).

  • BGH, 13.02.1967 - NotZ 4/66

    Notarbestellung nach Schwerbeschädigtengesetz

    Der Antragsgegner hat die Bewerber für die in Ludwigsburg ausgeschriebene Anwaltsnotarstelle nach demselben Punktsystem eingestuft, welches dem beschließenden Senat bereits im Beschluß vom 27. Mai 1963 - NotZ 1/63 - zur Prüfung vorgelegen hat.

    Insoweit kommt das Oberlandesgericht auf Rechtsüberlegungen zurück, mit denen sich der beschließende Senat bereits in der älteren Sache NotZ 1/63 vom 27. Mai 1963 zu befassen hatte.

  • BGH, 25.10.1982 - NotZ 13/82

    Bewerbung eines Schwerkriegsgeschädigten um eine Stelle als Anwaltsnotar -

    Demgemäß sind in den genannten Landesteilen nur so viele Anwaltsnotare zu bestellen, wie es unter Berücksichtigung der Gruppen der Nurnotare und Bezirksnotare den Erfordernissen einer geordneten Rechtspflege entspricht (§ 4 Abs. 1 BNotO; vgl. Senatsbeschluß vom 27. Mai 1963 - NotZ 1/63 = DNotZ 1964, 56, 57 f.).

    Dazu war er im Rahmen der ihm insoweit verbliebenen Entscheidungsfreiheit (vgl. Senatsbeschluß vom 27. Mai 1963 - NotZ 1/63 = DNotZ 1964, 56, 60) aber grundsätzlich befugt.

  • BGH, 22.10.1979 - NotZ 1/79

    Zurückweisung einer sofortigen Beschwerde gegen einen Beschluss -

    Die Vorschrift greift lediglich eine bereits in Art. 98 Abs. 1 WürttAGBGB enthaltene Regelung über den Vorrang der Bezirksnotare auf, die der Sache nach weiter galt, auch als Art. 98 WürttAGBGB durch § 75 RNotO außer Kraft gesetzt war (Senatsbeschluß vom 30. November 1964 - NotZ 3/64 = DNotZ 1965, 239; vgl. auch Beschluß vom 27. Mai 1963 - NotZ 1/63 = DNotZ 1964, 56).
  • BGH, 15.02.1971 - NotZ 4/70

    Bevorzugung der Bewerbung eines schwererwerbsbeschränkten Rechtsanwaltes nach

    Die Bestellung des Rechtsanwalts Sattler zum Anwaltsnotar beruht auf Auswahlgrundsätzen, die bei der Bestellung von Anwaltsnotaren im Oberlandesgerichtsbezirk Stuttgart seit 1955 angewendet werden, und mit denen sich der Senat bereits früher auseinandergesetzt hat (Beschlüsse vom 27. Mai 1963, NotZ 1/63 = DNotZ 1964, 56 und vom 13. Februar 1967, NotZ 4/66 = BGHZ 47, 84).
  • BGH, 22.06.1964 - NotZ 5/63

    Vorliegen eines Bedürfnisses - Zulässigkeit der Entscheidung einer

    Daß § 4 Abs. 2 BNotO und die ihm entsprechende Verwaltungsvorschrift einer Landesjustizverwaltung, durch welche die Bestellung von Anwaltsnotaren vom Vorhandensein eines Bedürfnisses oder von der Erfüllung von Wartezeiten abhängig gemacht wird, mit dem Grundgesetz vereinbar sind, hat der Senat mit ausführlicher Begründung bereits wiederholt entschieden (BGHZ 37, 179, 183 ff; 38, 221, 222/223; NotZ 5/62 vom 5. November 1962; DNotZ 1964, 56, 57).
  • OLG Köln, 10.07.1992 - 2 VA (Not) 11/92

    Anspruch eines Bewerbers auf fehlerfreie Ermessensentscheidung hinsichtlich der

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  • BGH, 02.12.1963 - NotZ 2/63

    Rechtsmittel

    Der Senat hat indessen schon in einem weiteren Beschluß vom 27. Mai 1963 - NotZ 1/63 - zum Ausdruck gebracht, daß der erwähnte Vorlagebeschluß keine Gründe enthält, welche eine Änderung des in BGHZ 37, 179, 183 [BGH 28.05.1962 - NotZ 1/62] niedergelegten Rechtsstandpunktes erforderlich machten.
  • BGH, 08.11.1976 - NotZ 8/76

    Ermessensausübung für die Bestellung eines schwerbehinderten Notarbewerbers

    Gegen dieses Auswahl verfahren, mit dem sich der Bundesgerichtshof bereits in mehreren Entscheidungen befaßt hat (vgl. Beschlüsse vom 27. Mai 1963 - NotZ 1/63 = DNotZ 1964, 56, vom 13. Februar 1967 - NotZ 4/66 = BGHZ 47, 84 sowie drei Beschlüsse vom 15. Februar 1971, NotZ 3/70 = DNotZ 1971, 548, NotZ 4/70 = BGHZ 55, 324 und NotZ 5/70 = DNotZ 1971, 553), ist vom Grundsätzlichen her nichts einzuwenden.
  • BGH, 15.02.1971 - NotZ 5/70

    Auswahlgrundsätze bei der Bestellung zum Anwaltsnotar im Oberlandesgerichtsbezirk

  • BGH, 22.10.1979 - NotZ 7/79

    Anforderungen an eine Bestellung als Nurnotar - Bezirksnotare, Anwaltsnotare und

  • BGH, 25.11.1974 - NotZ 5/74

    Zulassung als Anwaltsnotar - Auswahlgrundsätze - Festlegung einer festen

  • BGH, 15.02.1971 - NotZ 3/70

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 30.11.1964 - NotZ 3/64

    Klage auf Übernahme in den Anwärterdienst als Notarassessor - Bestellung zum

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